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Ablauf einer Versteigerung

Gern erläutern wir Ihnen nachfolgend den Ablauf einer Versteigerung und Verkaufsvermittlung über unser Auktionshaus.

  1. Wir erhalten von einem Einlieferer Wertgegenstände, die wir im Auftrag für diesen über unsere Versteigerungen vermarkten.

    Sie haben Interesse Ihre Wertgegenstände über unser Auktionshaus vermarkten zu lassen? Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Einlieferung.

  2. Die vom Einlieferer an uns übergebenen Wertgegenstände werden durch die Experten unseres Auktionshauses begutachtet und überprüft. Die Begutachtung umfasst insbesondere eine genaue Zustands- und Marktwertanalyse.

  3. Der Einlieferer legt in Zusammenarbeit mit unserem Auktionshaus den Limitpreis bzw. das Mindestgebot fest, zu dem der Artikel am Versteigerungstag aufgerufen wird.

  4. Die Experten unseres Auktionshauses beschreiben die Objekte und lassen diese durch speziell geschulte Fotografen ablichten.

  5. Die Artikel werden, wenn möglich, in der 1.400 m² großen Ausstellungsfläche unseres Auktionshauses zur Besichtigung ausgestellt und zusätzlich weltweiten Interessenten über unsere Internetseite angeboten. Nach der Besichtigungsphase gelangen diese dann zum Aufruf bei einer unserer Versteigerungen. An den Versteigerungen können Bieter direkt als Besucher unseres Auktionshauses, über das Internet mit der Absendung eines schriftlichen Gebots oder per Telefon mittels telefonischem Gebot teilnehmen.

    1. Teilnahme als Bieter in unserem Auktionshaus

      Die Versteigerung findet in unserem Auktionshaus im speziell dafür vorgesehenen Versteigerungssaal statt. Hier haben Interessenten die Möglichkeit, den Artikel vorher zu besichtigen. Jeder Interessent erhält auf Wunsch eine Bieternummer und kann so an der Versteigerung teilnehmen. Erhält ein, direkt an der Versteigerung in unserem Auktionshaus teilnehmender, Bieter den Zuschlag, muss dieser den Zuschlagspreis zzgl. des Versteigerungsaufgelds direkt nach Ende der Versteigerung in bar bezahlen.

    2. Teilnahme mittels schriftlicher Gebotsabgabe

      Registrierte Kunden haben die Möglichkeit Ihr Gebot online abzugeben, indem diese ein schriftliches Gebot absenden, das bei der Versteigerung berücksichtigt wird. Schriftliche Gebote werden stets nur bis maximal 30 Minuten vor Beginn der Versteigerung entgegengenommen und berücksichtigt.

    3. Teilnahme per Telefon mittels telefonischer Gebotsabgabe

      Registrierte Kunden haben die Möglichkeit, sich online für die Teilnahme an der Versteigerung mittels telefonischem Gebot anzumelden. Hierfür übermittelt der registrierte Kunde seine Telefonnummer und wird am Versteigerungstag bei Aufruf des Artikels durch Mitarbeiter des Auktionshauses angerufen und kann so „live“ an der Versteigerung teilnehmen und Gebote abgeben, ohne selbst vor Ort sein zu müssen.

    Hinweis: Es empfiehlt sich, neben der Anmeldung zur Teilnahme an der Versteigerung mittels telefonischem Gebot, stets auch ein schriftliches Gebot abzusenden, um so die Chancen zu erhöhen, auch bei eventuell auftretenden Telekommunikationsschwierigkeiten, den Zuschlag für den gewünschten Artikel zu erhalten.

  6. Auf den Zuschlagspreis fallen für den Ersteigerer 23,80 % (20,00 % zzgl. der gültigen 19,00 % MwSt.) Versteigerungsaufgeld an.

    Berechnungsbeispiele

    a.)
    Zuschlagspreis: 100,00 EUR
    zzgl. 20 % Versteigerungsaufgeld: 20,00 EUR
    zzgl. 19 % MwSt. auf Versteigerungsaufgeld: 3,80 EUR
    Gesamtpreis: 123,80 EUR
    b.)
    Zuschlagspreis: 500,00 EUR
    zzgl. 20 % Versteigerungsaufgeld: 100,00 EUR
    zzgl. 19 % MwSt. auf Versteigerungsaufgeld: 19,00 EUR
    Gesamtpreis: 619,00 EUR

  7. Artikel, die von Bietern bei der Versteigerung im Auktionshaus ersteigert werden, müssen direkt nach der Versteigerung in bar bezahlt werden.

    Erhält ein registrierter Bieter, der an der Versteigerung mittels schriftlichem oder telefonischem Gebot teilgenommen hat, den Zuschlag, wird diesem eine Rechnung auf dem Postwege übermittelt. Der Ausgleich der Rechnung hat binnen 10 Tagen per Überweisung oder Barzahlung bei Abholung zu erfolgen. Bieter, die durch Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Gebots den Zuschlag erhalten haben, können den Artikel persönlich abholen oder sich diesen versichert zusenden lassen. Siehe hierzu Versandbedingungen.

Sie haben noch Fragen? - Rufen Sie uns an!

Tel.: 04332 99 15 727

Unser Team ist Ihnen gern behilflich!

19.03.2024
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